Liefer- und Zahlungsbedingungen der S.W.w.
Schmuckwaren GmbH
§
1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten
ausschliesslich nachstehende Bedingungen.
Abweichende Bestimmungen sind für uns nur dann
verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich
anerkennen.
§
2 Lieferung : Der Versand der Ware erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Empfängers. Bei Lieferungen
außerhalb von Deutschland gehen alle Kosten wie
Zölle, Einfuhrsteuern, Abwicklungskosten, etc. zu
Lasten und Gefahr des Käufers. Nichteinhaltung
gegebener Lieferfristen berechtigen den Käufer nicht
zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz.
Betriebsstörungen jeder Art, sowie Ereignisse
höherer Gewalt, berechtigen uns jedoch zum
teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag.
Lieferverzögerungen, welche nicht durch uns
verschuldet sind, wie z.B. höhere Gewalt,
Zollverzögerungen, Transportverzögerungen
berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt des
Vertrages, solange diese den Zeitraum von 4 Wochen
nicht Überschreiten. Wird der vorgesehene
Liefertermin um länger als 12 Wochen überschritten,
so ist der Kunde berechtigt, um seine Entbindung von
der Abnehmerpflicht nachzusuchen. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere solche von Schadenersatz,
Konventionalstrafen oder Regressansprüche, stehen
dem Käufer nicht zu.
§
3 Mängelrüge: Beanstandungen sind vom Kunden
unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach Eingang
der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu erheben.
Werden Mängelrügen von uns ( SWw ) anerkannt, dann
hat die SWw das Recht auf Nachlieferung,
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Schlagen
Nachbesserung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung
fehl, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte
zu.
§
4 Preise: Unsere Preise gelten ab Lager Deutschland.
Soweit bis zur Ausführung des Auftrages Material-,
Lohn-, Gehalts-, Währungs-,Edelmetall,
Wareneinkaufspreis - Erhöhungen oder sonstige
Mehrbelastungen eintreten, sind wir berechtigt, die
Preise entsprechend zu ändern. Unsere Preise sind
für Nachbestellungen unverbindlich.
§
5 Zahlungsweise und Zahlungsverzug: Unsere
Rechnungen sind, soweit keine anderweitige Regelung
getroffen ist, innerhalb von 8 Tagen rein netto ab
Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist der
Kunde verpflichtet Verzugszinsen in Höhe von 8 von
hundert p.a. über dem Basiszinssatz und
Verzugsschaden in Höhe von 11,5 von hundert p.a. auf
die Nettosumme zu bezahlen. Sämtliche durch
verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie
Mahnspesen, Rechtsanwaltskosten und dergleichen,
gehen zu Lasten des Käufers. Guthaben des Kunden
werden ihm ohne jegliche Verzinsung auf seinem
Kundenkonto gutgeschrieben und mit Folgeaufträgen
verrechnet. Eine Auszahlung kann in keinem Fall
erfolgen. Die SWw ist berechtigt eine Anzahlung in
Höhe von 50 von Hundert des Nettoauftragswertes in
Rechnung zu stellen. Bei Neukunden behält sich die
SWw das Recht der Vorauskasse oder die Stellung eine
Bankbürgschaft ohne Einrede einer deutschen
Grossbank vor. Bei fehlender oder bedenklicher
Auskunft wird der Käufer auch als Neukunde
betrachtet.
§
6 Eigentumsvorbehalt: Die verkauften Waren oder
Dienstleistungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung
unserer sämtlichen aus unserer Geschäftsverbindung
herrührenden, auch künftig erst entstehenden
Forderungen, unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt
der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die
Forderungen aus dem Saldo. Die Veräußerung der Ware
ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsgang
gestattet und nur solange er sich nicht im Verzug
befindet. Im Falle einer Weiterleitung tritt der
Käufer hiermit unwiderruflich die ihm aus der
Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund
zustehenden Forderungen sicherheitshalber an die
S.W.w. Schmuckwaren GmbH ab. Wir nehmen diese
Abtretung hiermit an. Der Kunde ist bis auf Widerruf
ermächtigt, die nach dieser Bestimmung für uns
entstandenen bzw. entstehenden Forderungen solange
treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seiner
Zahlungsverpflichtung uns gegenüber ordnungsgemäß
nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherung
insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt,
jedoch mit der Maßnahme, daß mit Ausnahme der
Lieferung im echten Kontokorrentverkehr eine
Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren
Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt
sind.
§
7 Warenrücknahme: Eine Rücknahme einer Lieferung
kann nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung der S.W.w. Schmuckwaren GmbH erfolgen.
Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Gegenwertes
besteht nicht. Dieser wird mit einer anderen
Lieferung verrechnet, bzw. für eine Folgelieferung
ohne jedliche Verzinsung gutgeschrieben.
§
8 Urheberschutz: Unsere Entwürfe, Muster, Modelle,
Konzepte, Entwicklungen und dergleichen gelten als
unser geistiges Eigentum und dürfen, auch wenn
hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen,
weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur
Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß
hiergegen macht den Nutzer bzw. Käufer
schadenersatzpflichtig.
§
9 Kennzeichnung: Die SWw behält sich jederzeit das
Recht vor, an geeigneter Stelle der Artikel Ihren
Firmennamen oder ähnliche Merkmale anzubringen.
Weiterhin behält sich die SWw vor, im Kundenauftrag
erstellte Artikel oder Entwürfe zu Werbezwecken oder
als Muster zu verwenden und abzubilden. Die SWw ist
außerdem berechtigt, die für den Käufer produzierten
Artikel, in kleineren Mengen, anderweitig zu
veräussern.
§
10 Copyrights, Urheberrechte, Lizenzen: Für die
Prüfung der Vervielfältigung aller Unterlagen ist
der Käufer allein verpflichtet. Für Verletzungen von
Copyrights, Urheberrechten und Lizenzen übernehmen
wir bei Auftragsarbeiten keinerlei Haftung und
verlangen auch keinen Nachweis des Käufers über die
Rechte an den verwendeten Designs. Der Käufer haftet
allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt
werden. Der Käufer hat den Verkäufer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
§
11 Mehr- oder Minderlieferung: Mehr- oder
Minderlieferung von bis zu 10 von Hundert (10%)
können vom Käufer nicht beanstandet und müssen aus
technischen Gründen akzeptiert werden. Berechnet
wird die gelieferte Menge.
§
12 Vertrag / Auftrag: Tritt der Käufer oder
Verkäufer vom Vertrag zurück, so bleiben geleistete
Anzahlungen auf dem Kundenkonto ohne jegliche
Verzinsung als Guthaben stehen und werden mit
Folgeaufträgen verrechnet. Weitere Ansprüche
bestehen seitens des Käufers nicht. Tritt der Käufer
vor Produktionsbeginn vom Vertrag zurück, werden die
angefallenen Kosten nebst einer
Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 von Hundert
(20%) zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt. Nach
Produktionsbeginn kann der Käufer nicht mehr vom
Vertrag zurücktreten, da die Ware auf Wunsch des
Kunden extra angefertigt wird oder nach dessen
Gestaltung verändert wird.
§
13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht: Durch die
widerspruchslose Entgegennahme dieses Formulares mit
unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen, bestätigt
der Käufer, bzw. die andere Partei aus diesem
Vertragsverhältnis, daß er Vollkaufmann im Sinne von
§ 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis
mit den nachstehenden Bestimmungen über
Erfüllungsort und Gerichtsstand und alle auf diesem
Formular aufgeführten Liefer- und
Zahlungsbedingungen gibt.
1.) Erfüllungsort ist für beide Teile auschliesslich
Leonberg, bzw. Stuttgart
2.) Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und
über seine Wirksamkeit ergebenden
Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist für
beide Teile ausschliesslich Leonberg bzw. Stuttgart.
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile
ausschliesslich dem deutschen Recht.
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