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Liefer- und Zahlungsbedingungen der S.W.w. Schmuckwaren GmbH, Leonberg

§ 1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich nachstehende Bedingungen. Abweichende Bestimmungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.

§ 2 Lieferung : Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Bei Lieferungen außerhalb von Deutschland gehen alle Kosten wie Zölle, Einfuhrsteuern, Abwicklungskosten, etc. zu Lasten und Gefahr des Käufers. Nichteinhaltung gegebener Lieferfristen berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Betriebsstörungen jeder Art, sowie Ereignisse höherer Gewalt, berechtigen uns jedoch zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag. Lieferverzögerungen, welche nicht durch uns verschuldet sind, wie z.B. höhere Gewalt, Zollverzögerungen, Transportverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt des Vertrages, solange diese den Zeitraum von 4 Wochen nicht Überschreiten. Wird der vorgesehene Liefertermin um länger als 12 Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, um seine Entbindung von der Abnehmerpflicht nachzusuchen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche von Schadenersatz, Konventionalstrafen oder Regressansprüche, stehen dem Käufer nicht zu.

§ 3 Mängelrüge: Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu erheben. Werden Mängelrügen von uns ( SWw ) anerkannt, dann hat die SWw das Recht auf Nachlieferung, Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung fehl, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Beschädigungen, welche auf den Transport zurück zu führen sind, berechtigen nicht zur Mängelrüge. Beim Aufdruck kann es zu Qualitätsschwankungen bezüglich des Druckes und der Druckfarben kommen. Das Druckergebnis kann von der gewünschten Farbe je nach Grundfarbe des Produktes abweichen. Modelländerungen sind dem Kunden nicht anzugeben. Es gilt für jede Bestellung das jeweils vorliegende Modell. Geänderte Oberflächenbeschaffenheiten berechtigen nicht zur Mängelrüge und sind als Bestandteil der Modelländerungen anzusehen..

§ 4 Preise: Unsere Preise gelten ab Lager Deutschland. Soweit bis zur Ausführung des Auftrages Material-, Lohn-, Gehalts-, Währungs-,Edelmetall, Wareneinkaufspreis - Erhöhungen oder sonstige Mehrbelastungen eintreten, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern. Unsere Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich.

§ 5 Zahlungsweise und Zahlungsverzug : Unsere Rechnungen sind, soweit keine anderweitige Regelung getroffen ist, innerhalb von 8 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet Verzugszinsen in Höhe von 8 von hundert p.a. über dem Basiszinssatz und Verzugsschaden in Höhe von 11,5 von hundert p.a. auf die Nettosumme zu bezahlen. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Rechtsanwaltskosten und dergleichen, gehen zu Lasten des Käufers. Guthaben des Kunden werden ihm ohne jegliche Verzinsung auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit Folgeaufträgen verrechnet. Eine Auszahlung kann in keinem Fall erfolgen. Die SWw ist berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 50 von Hundert des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Neukunden behält sich die SWw das Recht der Vorauskasse oder die Stellung eine Bankbürgschaft ohne Einrede einer deutschen Grossbank vor. Bei fehlender oder bedenklicher Auskunft wird der Käufer auch als Neukunde betrachtet.

§ 6 Eigentumsvorbehalt : Die verkauften Waren oder Dienstleistungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen aus unserer Geschäftsverbindung herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderungen aus dem Saldo. Die Veräußerung der Ware ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsgang gestattet und nur solange er sich nicht im Verzug befindet. Im Falle einer Weiterleitung tritt der Käufer hiermit unwiderruflich die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen sicherheitshalber an die S.W.w. Schmuckwaren GmbH ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, die nach dieser Bestimmung für uns entstandenen bzw. entstehenden Forderungen solange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherung insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßnahme, daß mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverkehr eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.

§ 7 Warenrücknahme : Eine Rücknahme einer Lieferung kann nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der S.W.w. Schmuckwaren GmbH erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Gegenwertes besteht nicht. Dieser wird mit einer anderen Lieferung verrechnet, bzw. für eine Folgelieferung ohne jedliche Verzinsung gutgeschrieben.

§ 8 Urheberschutz : Unsere Entwürfe, Muster, Modelle, Konzepte, Entwicklungen und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Nutzer bzw. Käufer schadenersatzpflichtig.

§ 9 Kennzeichnung : Die SWw behält sich jederzeit das Recht vor, an geeigneter Stelle der Artikel Ihren Firmennamen oder ähnliche Merkmale anzubringen. Weiterhin behält sich die SWw vor, im Kundenauftrag erstellte Artikel oder Entwürfe zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden. Die SWw ist außerdem berechtigt, die für den Käufer produzierten Artikel, in kleineren Mengen, anderweitig zu veräussern.

§ 10 Copyrights, Urheberrechte, Lizenzen : Für die Prüfung der Vervielfältigung aller Unterlagen ist der Käufer allein verpflichtet. Für Verletzungen von Copyrights, Urheberrechten und Lizenzen übernehmen wir bei Auftragsarbeiten keinerlei Haftung und verlangen auch keinen Nachweis des Käufers über die Rechte an den verwendeten Designs. Der Käufer haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 11 Mehr- oder Minderlieferung : Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 von Hundert (10%) können vom Käufer nicht beanstandet und müssen aus technischen Gründen akzeptiert werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

§ 12 Vertrag / Auftrag : Tritt der Käufer oder Verkäufer vom Vertrag zurück, so bleiben geleistete Anzahlungen auf dem Kundenkonto ohne jegliche Verzinsung als Guthaben stehen und werden mit Folgeaufträgen verrechnet. Weitere Ansprüche bestehen seitens des Käufers nicht. Tritt der Käufer vor Produktionsbeginn vom Vertrag zurück, werden die angefallenen Kosten nebst einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 von Hundert (20%) zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt. Nach Produktionsbeginn kann der Käufer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, da die Ware auf Wunsch des Kunden extra angefertigt wird oder nach dessen Gestaltung verändert wird.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht : Durch die widerspruchslose Entgegennahme dieses Formulares mit unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen, bestätigt der Käufer, bzw. die andere Partei aus diesem Vertragsverhältnis, daß er Vollkaufmann im Sinne von § 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis mit den nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand und alle auf diesem Formular aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen gibt.

1.) Erfüllungsort ist für beide Teile auschliesslich Leonberg, bzw. Stuttgart

2.) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist für beide Teile ausschliesslich Leonberg bzw. Stuttgart.

Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschliesslich dem deutschen Recht.